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Endanwender-Nutzungsbedingungen & Plattform-Richtlinien

Nutzungs- und Teilnahmebedingungen für Beschäftigte

Plattformnutzung für Schulungen & betriebliche Module via iziflow · Stand: Oktober 2026

Willkommen bei iziflow!
Ihr Arbeitgeber nutzt die Plattform iziflow, um betriebliche Prozesse, Pflichtunterweisungen (u. a. nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1), Weiterbildungen sowie den Informationsaustausch digital, mobil und zeitsparend durchzuführen.

Um einen reibungslosen Ablauf, die Nachweisbarkeit Ihrer Qualifikationen und den rechtssicheren Schutz Ihres Betriebs zu gewährleisten, gelten für Ihre Teilnahme und die Nutzung der Plattform folgende verbindliche Bedingungen:

1. Geltungsbereich & Modulare Plattformnutzung

(1) Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform iziflow durch Beschäftigte (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt), denen durch ihren jeweiligen Arbeitgeber ein Zugang zur Plattform zur Verfügung gestellt wird.

(2) iziflow ist modular aufgebaut. Neben dem Kernbereich digitaler Schulungen und Sicherheitsunterweisungen können durch Ihren Arbeitgeber schrittweise weitere funktionale Module freigeschaltet werden (z. B. Feedback- und Rückkanäle, Gefahren- und Mängelmeldungen, Prüfprotokolle, Formulare oder weitere betriebliche Fachmodule). Diese Nutzungsbedingungen finden auf alle Ihnen freigeschalteten Module gleichermaßen Anwendung.

2. Höchstpersönliche Teilnahme & Manipulationsverbot

  • Persönliche Durchführung: Alle Ihnen zugewiesenen Aufgaben, Schulungseinheiten und Verständnisprüfungen sind von Ihnen stets persönlich, eigenständig und sorgfältig zu bearbeiten.
  • Vertraulichkeit der Zugangsdaten: Ihr persönlicher Zugangslink (Express-Zugang via SMS oder E-Mail) bzw. Ihre Zugangsdaten sind ausschließlich für Sie bestimmt. Eine Weitergabe an Kollegen oder betriebsfremde Dritte sowie die stellvertretende Absolvierung von Schulungen oder Prüfungen für andere Personen ist ausdrücklich untersagt.
  • Hinweis Ihres Arbeitgebers: Soweit es sich um gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisungen oder betrieblich angeordnete Qualifikationen handelt, stellt die fristgerechte und gewissenhafte Absolvierung eine arbeitsvertragliche und gesetzliche Dienstpflicht dar. Täuschungsversuche (z. B. die Beantwortung von Prüfungsfragen durch Dritte oder manipulierte Wiedergaben) werden im System manipulationssicher protokolliert und können dem Arbeitgeber gemeldet werden.

3. Spezifische Bestimmungen für Schulungen & Unterweisungen

(1) Vollständiges Absolvieren: Bei videogestützten Schulungen oder interaktiven Lernmodulen ist das didaktische Schulungsmaterial in voller Länge anzusehen und nachzuvollziehen.

(2) Verständnisfragen & Wissensquiz: Zum Nachweis des Verständnisses schließt jede Schulungseinheit in der Regel mit einem kurzen Wissensquiz ab. Dieses ist von Ihnen eigenhändig zu beantworten. Bei erfolgreichem Abschluss wird automatisch ein Nachweiszertifikat mit digitalem Prüf-Zeitstempel ausgestellt.

(3) Praktische Einweisungen vor Ort: Die digitale Schulung vermittelt fundiertes theoretisches Wissen. Soweit gesetzliche Vorschriften oder die Vorgaben Ihres Betriebs für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Arbeiten mit speziellen Maschinen, PSA gegen Absturz, Atemschutzgeräte) zwingend eine praktische Unterweisung oder Einweisung vor Ort vorschreiben, ersetzt die digitale Unterweisung diese praktischen Übungen nicht. Diese praktischen Teile werden ergänzend im Betrieb oder auf der Baustelle durch Ihren Arbeitgeber bzw. die zuständige Fachkraft durchgeführt.

4. Rückkanal, Dialog & Meldewesen

(1) Betrieblicher Dialog: Arbeitssicherheit und Qualität im Betrieb leben vom aktiven Austausch. Sollten Sie Inhalte einer Schulung fachlich oder sprachlich nicht verstanden haben oder treten im Arbeitsalltag akute Gefahren, Mängel oder Gefährdungspotenziale auf (z. B. auf der Baustelle oder im Objekt), sind Sie ausdrücklich aufgerufen, dies zu melden.

(2) Funktion „Frage an die Sicherheitsfachkraft / den Meister“: Hierfür steht Ihnen in der Plattform eine direkte Rückkanal-Funktion zur Verfügung. Ihre Anfrage wird digital an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), den verantwortlichen Meister oder die betriebliche Leitung weitergeleitet und dort geprüft.

(3) Fair-Use bei Uploads & Bildnachweisen: Beim Hochladen von Fotos oder Kommentaren über das Meldewesen dürfen ausschließlich sachbezogene, betriebliche Aufnahmen übermittelt werden (z. B. defekte Arbeitsmittel, Gefahrenstellen, unleserliche Gefahrstoffkennzeichnungen). Das Übermitteln von privaten, beleidigenden, diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalten ist strikt untersagt.

5. Zukünftige & erweiterte Module

(1) Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung von iziflow kann Ihr Arbeitgeber künftig weitere Module und Werkzeuge aktivieren (z. B. für digitale Checklisten, Geräteprüfungen nach UVV, Arbeitsmittel- und Prüffristenverwaltung, digitale Formulare oder Zeiterfassungen).

(2) Für alle künftigen Module gelten die Grundsätze dieses Regelwerks – insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen und eigenständigen Dateneingabe, das Verbot der missbräuchlichen Nutzung sowie die Beachtung betrieblicher Vorgaben – uneingeschränkt fort.

6. Nachweiserstellung & Datenschutz-Information (Art. 13 DSGVO & § 26 BDSG)

Zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten Ihres Arbeitgebers sowie zur technischen Abwicklung der Plattform werden bei der Nutzung folgende Daten elektronisch erfasst:

  • Vor- und Nachname sowie die hinterlegte dienstliche/betriebliche Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse
  • Datum, Zugriffszeitpunkt und Dauer der Bearbeitung von Schulungs- und Arbeitsmodulen
  • Antworten im Wissensquiz, Punktestand und Bestehensstatus
  • Kryptografischer Prüfhash des ausgestellten Zertifikats bzw. Nachweises
  • Freiwillig übermittelte Rückmeldungen, Fragen oder Mängelfotos im Rahmen der Rückkanal-Funktion
Rechtliche Grundlage nach DSGVO & Arbeitsrecht:
Rechtsgrundlage für die Erfassung Ihres Namens, Ihrer Teilnahme und Ihrer Testergebnisse im Rahmen gesetzlicher Unterweisungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 sowie § 26 BDSG zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten Ihres Arbeitgebers gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.

Für sonstige betriebliche Schulungen und Module erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von § 26 Abs. 1 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO (Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen betrieblichen Organisation).

Ihr Arbeitgeber sowie die jeweils zuständigen berechtigten Stellen (z. B. Meister, HR-Administration oder Sicherheitsfachkraft) haben Einsicht in Ihren aktuellen Bearbeitungsstatus und die für Ihren Arbeitsbereich ausgestellten Zertifikate.
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